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ZPO § 427 Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner

ZPO § 427 Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner

[ Auszug: Kommt der Gegner der Anordnung, die Urkunde vorzulegen, nicht nach oder gelangt das Gericht im Falle des § 426 zu der Überzeugung, daß er nach dem Verbleib de ... ]